JUSO Medienmitteilungen

GaynossInnen verurteilen den Entscheid der Heilsarmee!

Die GaynossInnen der JUSO Schweiz verurteilen den Entscheid der Heilsarmee, jemanden wegen einem ausserehelichen oder homosexuellen Verhältnis zu entlassen und fordern die Heilsarmee dazu auf, die entlassene Mitarbeiterin sofort wieder einzustellen und sich öffentlich für diese missbräuchliche Kündigung zu entschuldigen.

Die GaynossInnen der JUSO Schweiz verurteilen den Entscheid der Heilsarmee, jemanden wegen einem ausserehelichen oder homosexuellen Verhältnis zu entlassen. Die sexuelle Orientierung hat nichts mit ihrer Arbeit zu tun und sollte in einer Wohlfahrtsorganisation, die auch der Fürsorge und sozialen Verantwortung verpflichtet ist, keine Rolle für ein Anstellungsverhältnis spielen, wenn der einzige Grund für die Kündigung die "Biblischen Grundsätze" sind.

Die GaynossInnen sind schockiert über die Auffassung und Ausführung des gemeinnützigen Auftrages der Heilsarmee im Sinne ihrer Spender. In vielen Regionen dieser Welt werden die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender noch mit Füssen getreten. In der Hälfte der Staaten ist gleichgeschlechtliche Liebe strafbar, in einigen Ländern der islamischen Welt droht sogar die Todesstrafe. Auch in Europa schlägt Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender mitunter noch Hass entgegen. Die Signalwirkung welche die Heilsarmee hier verbreitet kann kaum damit vereinbar sein.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. Die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Teil der Würde und des Daseins eines jeden Menschen und dürfen nicht als Grundlage für Diskriminierung oder Misshandlung dienen.

Jeder Mensch soll das Recht auf eine menschenwürdige, sinnvolle Arbeit, gerechte und günstige Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Erwerbslosigkeit ohne Diskriminierung aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität haben können.

Die GaynossInnen der JUSO Schweiz fordern die Heilsarmee deshalb dazu auf, die entlassene Mitarbeiterin sofort wieder einzustellen und sich öffentlich für diese missbräuchliche Kündigung zu entschuldigen.